Nutzungsbedingungen für öffentliches WLAN

I. Vertragspartner

Vertragspartner sind die „Stahl Computertechnik GmbH, Hauptplatz 11, 85276 Pfaffenhofen a.d. Ilm“
(im Folgenden „Hotspot-Betreiber“ genannt)

und der Besucher / Gast als WLAN Nutzer
(im Folgenden „Nutzer“ genannt).

II. Vertragszweck

Die Aufgabe des Hotspots besteht darin, Nutzern einen einfachen, aber, wie nachfolgend unter VI. beschrieben, beschränkten Zugang zum Internet zu ermöglichen und dafür die erforderliche Freischaltung der Nutzer durchzuführen. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln in Verbindung mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) die Inanspruchnahme des Hotspots des Hotspot-Betreibers durch den Nutzer.

III. Zustandekommen des Hotspot-Nutzungsvertrages

Der Vertrag bezüglich der Hotspot-Nutzung zwischen dem Hotspot-Betreiber und dem Nutzer kommt dadurch zustande, dass der Nutzer das Pflichtfeld „Allgemeine Nutzungsbedingungen WLAN-Hotspot gelesen und akzeptiert“ durch Anklicken aktiviert. Erst danach ist eine Nutzung des Internet über den Hotspot für den Nutzer möglich.

IV. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden von uns nur dann und nur in dem Umfang erhoben, verarbeitet und gespeichert, wie Sie sie uns mit Ihrer Kenntnis selbst zur Verfügung stellen. Personenbezogene Daten werden von uns nur zu dem Zweck der Erbringung dieser Hotspot-Dienstleistung bzw. zu Abrechnungszwecken erhoben, verarbeitet und gespeichert. Insbesondere erfolgt eine Nutzung dieser personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung/ Marktforschung nur, wenn Sie uns ausdrücklich hierzu Ihre Einwilligung erteilt haben. Ihre Daten werden entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt und nicht ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergegeben, es sei denn, wir sind gesetzlich hierzu verpflichtet.
Sie erhalten jederzeit ohne Angabe von Gründen kostenfrei Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten. Wenden Sie sich hierzu bitte schriftlich oder per Email an die Adresse: Stahl Computertechnik GmbH, Hauptplatz 11, 85276 Pfaffenhofen a.d. Ilm, Tel. 08441 40858-0, Fax 08441-40858-29, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

V. Nutzungsvoraussetzungen

Die zur Nutzung des Hotspot-Dienstes erforderliche Hardware (insbesondere ein WLAN-fähiges Endgerät) und Software stellt der Nutzer selbst bereit.

VI. Leistungen des Hotspot-Betreibers

  1. Bitte beachten Sie, dass der Internetzugang über diesen WLAN-Hotspot Einschränkungen unterliegt, d. h. Sie können über diesen nicht sämtliche Webseiten abrufen, da der Zugang zu sog. Filesharing-Webseiten sowie Blacklist-Webseiten gesperrt ist. Es stehen lediglich die Ports 80 und 443 zur Verfügung.
  2. Die Vermittlung des Internetzugangs über den Hotspot des Hotspot-Betreibers wird als Dienstleistung des Hotspot-Betreibers im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten angeboten. Zeitweilige Störungen etwa aufgrund höherer Gewalt, Wartungsmaßnahmen o.ä. können nicht ausgeschlossen werden. Der Hotspot-Betreiber wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um solche Störungen unverzüglich zu beseitigen bzw. auf deren Beseitigung hinzuwirken. Der Hotspot-Betreiber gewährleistet aus technischen Gründen keine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit und/oder lückenlose Übertragung.
  3. Der Hotspot-Betreiber haftet dem Nutzer auf Schadenersatz für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Hotspot-Betreibers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
  4. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Nutzer, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB) sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Insoweit haftet der Hotspot-Betreiber für jeden Grad des Verschuldens.
  5. Bei schuldhafter – weder vorsätzlicher noch grob fahrlässiger – Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens bis zu einer Höhe von maximal 1.000,00 Euro.
  6. Für fahrlässig verursachte Schäden aus Datenverlust ist die Haftung des Hotspot-Betreibers ausgeschlossen.

VII. Haftung des Hotspot-Betreibers

  1. Der Hotspot-Betreiber haftet dem Nutzer auf Schadenersatz für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Hotspot-Betreibers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
  2. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Nutzer, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB) sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Insoweit haftet der Hotspot-Betreiber für jeden Grad des Verschuldens.
  3. Bei schuldhafter – weder vorsätzlicher noch grob fahrlässiger – Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens bis zu einer Höhe von maximal 1.000,00 Euro.
  4. Für fahrlässig verursachte Schäden aus Datenverlust ist die Haftung des Hotspot-Betreibers ausgeschlossen.

VIII. Pflichten und Obliegenheiten des Nutzer

1. Nutzung durch Dritte
Dem Nutzer ist es nicht gestattet, seinen Hotspot-Zugang durch Dritte nutzen zu lassen.

2. Unverschlüsselte Übertragung
Der nach der Anmeldung durch den Nutzer vermittelte Datenverkehr zwischen dem Hotspot und dem Endgerät des Nutzers wird unverschlüsselt übertragen. Der Hotspot beinhaltet keine Firewall und keinen Virenschutz. Es ist deshalb möglich, dass Dritte die übertragenen Daten einsehen und/ oder auf diese zugreifen können. Der Nutzer trägt die Verantwortung für den Schutz (z. B. durch eine geeignete Firewall, Virenschutz, regelmäßige Datensicherung etc.) und die Verschlüsselung (z. B. https, VPN) seiner Daten.

3. Missbräuchliche Nutzung des Hotspots durch den Nutzer
Der Hotspot-Betreiber tritt als neutraler technischer Vermittler auf und hat auf die vermittelten Inhalte keinen Einfluss. Der Nutzer ist selbst für die Internetinhalte, die er über den Hotspot abruft, einstellt und/oder verbreitet bzw. öffentlich zugänglich macht, verantwortlich. Eine inhaltliche Überwachung oder Überprüfung durch den Hotspot-Betreiber erfolgt nicht.
Der Nutzer verpflichtet sich, den Hotspot nicht missbräuchlich zu nutzen oder nutzen zu lassen oder die Zugriffsmöglichkeit zur Begehung von rechtswidrigen oder strafbaren Handlungen zu verwenden. Als missbräuchliche Nutzung des Hotspots gilt insbesondere

  • die Verletzung von Urheber- und sonstigen Rechten Dritter, insbesondere die rechtsverletzende Nutzung von sog. Peer-to-Peer Netzwerken bzw. „Internettauschbörsen“ („illegales Filesharing“),
  • die Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung von schädigenden und/ oder rechtswidrigen Inhalten, einschließlich des Versands von unverlangten Massen-E-Mails, (sog. „Spamming“) und Viren,
  • das Übermitteln von sittenwidrigen, belästigenden oder anderweitig unerlaubten Inhalten, deren Einstellen in das Internet oder das Hinweisen auf solche Inhalte im Internet,
  • das Eindringen in fremde Datennetze sowie der Versuch des Eindringens in fremde Datennetze (sog. „Hacking“),
  • das Benutzen von Anwendungen oder Einrichtungen, die zu Störungen/Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur der Hotspot-Server des Hotspot-Betreibers, des Hotspot-Netzes des Hotspot- Betreibers oder anderer Netze führen oder führen können.

4. Haftungsfreistellung seitens des Nutzer
Der Nutzer stellt den Hotspot-Betreiber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Hotspots durch den Nutzer beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich aus urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung des Hotspots durch den Nutzer verbunden sind. Erkennt der Nutzer oder muss er erkennen, dass ein solcher Rechtsverstoß geschehen ist oder droht, hat er die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Hotspot-Betreibers. Bei Verschulden haftet der Nutzer dem Hotspot-Betreiber auf Ersatz der entstandenen Schäden.

5. Allgemeine Pflichten und Hinweise
Die Prüfung der Eignung des vom Nutzer verwendeten Endgerätes für die WLAN-Verbindung obliegt dem Nutzer. Persönliche Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass eine Beendigung der Internetverbindung unbedingt über den „Logout-Button“ vorgenommen werden muss; das bloße Schließen des Internetbrowsers beendet die Internetverbindung nicht.

IX. Entgelte für die Nutzung des Hotspots durch den Nutzer

Die Nutzung des Hotspots ist für den Nutzer für ein Datenübertragungsvolumen von 500 MB pro Kalendertag möglich und kostenfrei.

X. Schlussbestimmungen

  1. Die vorstehenden Bestimmungen regeln das Hotspot-Nutzungsverhältnis zwischen dem Hotspot-Betreiber und dem Nutzer abschließend.
  2. Mündliche Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  4. Teilunwirksamkeiten im weitesten Sinne berühren die Wirksamkeit im Übrigen nicht. Die unwirksamen Bestimmungen sind so zu ersetzen, dass der erstrebte Erfolg möglichst gleichkommend verwirklicht wird. Das gleiche gilt, wenn ergänzungsbedürftige Lücken gegeben sein sollten

 

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