fst portraet

Fabian Stahl, Inhaber und Geschäftsführer Stahl Computertechnik GmbH

 

 Mehrere Anläufe waren nötig, bis im Oktober 2017 die Störerhaftung endlich abgeschafft war. Besser gesagt „nahezu abgeschafft“, wie Fabian Stahl sagt. Sein Unternehmen Stahl Computertechnik GmbH stattet Kommunen, Verkehrsbetriebe, Hotels und Einkaufszentren mit WLAN-Technik aus – und hat bisher die Störerhaftung übernommen. Diesen Service sollte weiterhin nutzen, wer sich als Anbieter eines öffentlichen WLAN nicht mit den Ermittlungsbehörden auseinander setzen will, rät Stahl.

Mitte Oktober ist das „Dritte Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes“ in Kraft getreten. Seitdem müssen Anbieter von öffentlichem WLAN nicht mehr haften, wenn jemand dieses für Urheberrechtsverstöße nutzt. Lediglich im strafrechtlichen Bereich bleibt noch ein kleines Restrisiko. „Dem WLAN-Anbieter kann nichts passieren. Aber: Kümmern muss man sich immer noch“, weiß Stahl aus Erfahrung. Im Jahr 2017 hatte er bereits mehrere Anfragen des Bundeskriminalamts oder der Polizei.

Ebenfalls nach wie vor geboten ist unter Umständen die Sperrung und Filterung gewisser Inhalte. Bei der von Stahl Computertechnik GmbH entwickelten Lösung „vWORK öffentliches WLAN“ werden alle Seitenaufrufe erst einmal in das Stahl-eigene Rechenzentrum geleitet. Falls der Inhalt jugendgefährdend ist, wird der Zugriff gesperrt. Ebenfalls nicht möglich ist die Benutzung von Tauschbörsen. Stahls Fazit: „Es gibt heute keinen Grund mehr, vor einem freien WLAN für Besucher, Gäste und Kunden zurückzuschrecken. Aber wer keinen Ärger und Arbeit damit haben will, sollte nicht einfach nur sein Netz freigeben, sondern einen Dienstleister wie uns als WLAN-Betreiber und Provider dazwischenschalten.“

Weiterführende Links:

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Analyse-Endlich-offenes-WLAN-3861616.html

 

››› zurück

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.