Bei der Errichtung von öffentlichen Hotspots in  Gastronomie, Handel oder Innenstädten hinkt Deutschland hinterher. Als Grund gilt die Störerhaftung. Welche Auswege es für Gastronomen, Unternehmer und öffentliche Einrichtungen gibt, die Ihren Kunden dennoch einen WLAN-Zugang als Service anbieten möchten, erklärt Fabian Stahl in einem Gastkommentar in der Fachzeitschrift Computer Reseller News.

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http://www.crn.de/netzwerke-storage/artikel-109883.html

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