„Störerhaftung abgeschafft“ – so wurde überall in der Presse verkündet. Und dennoch übernehmen wir als Provider bei vWORK WLAN weiterhin die Störerhaftung für unsere Kunden. Warum dies für ein sicheres und rechtskonformes WLAN für Gäste und Kunden nach wie vor nötig ist, erklärt Fabian Stahl, Inhaber von Stahl Computertechnik.

Ende Juli ist das geänderte Telemediengesetz in Kraft getreten. Demnach muss man als Anbieter eines öffentlichen WLAN-Zugangs nicht mehr strafrechtlich dafür haften, wenn Dritte einen Rechtsverstoß über diesen Anschluss begehen. Aus meiner Sicht ist dies ein guter Schritt für den weiteren Ausbau des öffentlichen WLAN in Deutschland.

Doch Zweifel bleiben: Denn das Risiko einer Abmahnung – z. B. für Urheberrechtsverletzungen – ist durch die Formulierungen im Gesetz nicht rechtssicher ausgeschlossen. Hier ist man nicht weit genug gegangen. Lediglich die Begründung zum Gesetz geht darauf ein.

So bleibt auch weiter unklar, ob der gewerbliche Betreiber, also z.B. der Gastronom oder Einzelhändler, die Daten seiner surfenden Gäste erfassen muss oder den Zugriff auf bestimmte Inhalte unterbinden muss. Hier könnte ein anstehendes Gerichtsurteil auf europäischer Ebene Klarheit schaffen.

Daher übernehmen wir bei unseren vWORK WLAN-Lösungen nach wie vor die Störerhaftung und stellen unsere Kunden vertraglich von der Haftung frei.

Fazit: Wer ein öffentliches Gäste- oder Kunden-WLAN wirklich rechtskonform und sicher betreiben will, sollte nicht einfach seinen Hotspot freigeben. Mit einer Lösung wie vWORK WLAN ist man auch nach der Reform der Störerhaftung auf der sicheren Seite. Denn wir schließen die verbleibenden Lücken.

Mehr Infos:
www.heise.de/newsticker/meldung/Stoererhaftung-fuer-WLAN-Betreiber-Gesetzesaenderung-tritt-in-Kraft-3278340.html

netzpolitik.org/2016/bundesrat-stimmt-reform-der-stoererhaftung-zu-rechtsluecke-bleibt

www.heise.de/newsticker/meldung/Analyse-zum-Ende-der-Stoererhaftung-Von-wegen-Rechtssicherheit-3224060.html

lancom-systems.de/blog/digitalpolitik-fuers-volk-wlan-stoererhaftung-faellt

 

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