„Bei der Störerhaftung hat man das Gefühl, es geht einen Schritt vor und einen zurück“, so Fabian Stahl, Geschäftsführer von Stahl Computertechnik, zum jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Für Stahl bleibt es dabei: Wer seinen Kunden oder Gästen ein WLAN anbieten möchte, ist nur mit Lösungen wie dem von ihm angebotenen „vWORK WLAN“ auf der sicheren Seite.

„Bei der Störerhaftung hat man das Gefühl, es geht stets einen Schritt vor und einen zurück. So wie neulich beim Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH): Demnach kann der Anbieter eines öffentlichen WLANs nicht zur Verantwortung gezogen werden, wenn jemand anderes über diesen Anschluss z.B. das Urheberrecht verletzt. Aber: Dem Anbieter, also dem Gastwirt, Geschäftsinhaber oder der Kommune kann auferlegt werden, den Zugang mit einem Passwort zu versehen und die Identität dessen zu kontrollieren, der den Hotspot nutzen will. Meinem Verständnis von „öffentlich“ entspricht das überhaupt nicht. Abgesehen davon ist es für viele Anbieter schlichtweg nicht zu leisten, im hektischen Kundenbetrieb auch noch Passwörter zu verteilen und Ausweise zu kontrollieren.

Genau hier kommen Lösungen ins Spiel wie unser vWORK WLAN: Dabei stellen wir nicht nur die Hardware wie Router und Access Points zur Verfügung. Wir treten auch als WLAN-Betreiber auf – vertraglich festgeschrieben und von den Usern in den Nutzungsbedingungen akzeptiert. Damit sind zum einen unsere Kunden „raus aus der Nummer“ mit der Haftung. Zudem ergreifen wir im Rahmen unserer Lösung technische Maßnahmen, um Missbrauch zu verhindern: Der Internetverkehr wird über unser Rechenzentrum geleitet. Dort sorgt ein Content-Filter dafür, dass z.B. Tauschbörsen gar nicht erst aufgerufen werden können.

Es bleibt also dabei: Der Schritt in die Zukunft – zu offenem Netzzugang – gelingt also weiterhin nur mit technischen und /oder vertraglichen Lösungen. Gesetzgebung und Rechtsprechung hinken weiter hinterher.“

Weitere Infos:

vwork-wlan.de

heise.de/newsticker/meldung/Analyse-des-EuGH-Urteils-zur-Stoererhaftung-Steinzeit-in-Luxemburg-3324825.html

netzpolitik.org/2016/eugh-urteil-zu-offenen-netzen-hintertuer-fuer-abmahnindustrie-bleibt-offen

 

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